Satzung

Beschlossen auf der Gründungsversammlung am ________ in Y.
Zuletzt geändert auf der Mitgliederversammlung am ________.
Eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichtes Y
unter der Registriernummer VR ______am ________.

 

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen "XXX".
2. Er hat seinen Sitz in Detmold und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Ziele und Aufgaben des Vereins

1. Ziel des Vereins ist es,
- seinen Mitgliedern Wissen über mystische, okkulte und religiöse Bereiche vermitteln,
- eine vielseitige Freizeitmöglichkeit für mystisch, okkulte und religiös Interessierte zu schaffen,
- seine Mitglieder über gesellschaftliche Irrtümer der zuvor genannten Themengebiete aufzuklähren,
- eine Verbindung seiner Mitglieder untereinander zu schaffen, und
- eine Verbindung zwischen Fragestellern und Fachpersonal herzustellen.

2. Der Verein erreicht seine Ziele insbesondere durch:
a) seinen Internetauftritt
b) persönliche Beratungen
c) Clubtreffen
d) einer Vereinszeitschrift

 

§ 3 Mitgliedschaft

1. Mitglieder können alle natürlichen
- die grundsätzlich das 16. Lebensjahr vollendet haben, und
- ggf. bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung der Eltern beigefügt haben, und juristischen Personen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen.

2. Die Mitgliedschaft wird erworben durch
-1. eine schriftliche oder elektronische Anmeldung bei einem Vorstandsmitglied mit folgenden Inhalten:
- Vor-, und Zuname,
- Geburtsdatum, und
- Anschrift, sowie
- bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.
(Ggf. können auch Angaben zur Telefonnummer, Emailadresse, ein Nickname, sowie Informationen über die jeweiligen Interessen angegeben werden.)
-2. einer persönlichen Bestätigung durch den Vorstand.
3. Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt durch schriftliche, oder elektronische Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied.
4. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwider handelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt.

 

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Die Mitgliedschaft ist freiwillig und kann jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist, gekündigt werden.
2. Der Vorstand hat keine Beitragsordnung erlassen, da die Mitgliedschaft Beitragsfrei ist.
3. a)Kein Mitglied ist verpflichtet an einer bestimmten Aktion oder an sonstigen Leistungen des Vereins teilzunehmen.
b)Ist er doch bereit einen der angebotenen Dienste anzunehmen, können ggf. bestimmte Kosten verlangt werden.
4. Jedes Mitglied hat das Recht sich jederzeit an ein Vorstandsmitglied zu wenden.

 

§ 5 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:
a) der Vorstand
b) Mitgliederversammlung

 

§ 6 Vorstand

1. Oberstes Organ ist der Vorstand.
2. Der Vorstand besteht aus 6 Mitgliedern.
Dazu gehören 4 Vorstandsmitglieder, sowie 2 Vorstandsvorsitzende. Sie bilden den Vorstand im Sinne von § 26 BGB. Die Vorstandsmitglieder sind ehrenamtlich tätig.
3. Jedes Mitglied des Vorstandes ist auch ein Mitglied des
Vereins.
4. Der Wechsel eines Vorstandsmitglieds kann nur durch den
Entschluss des Vorstands selbst erfolgen.
5. a)Zur rechtsverbindlichen Vertretung genügt die Zeichnung durch einen Vorstandsvorsitzenden.
b)Über jegliche Entscheidungen entscheidet der gesamte Vorstand durch eine Abstimmung.
c)Die Vorstandsvorsitzenden haben ein Recht auf einen Widerspruch bei den Entscheidungen des Vorstands.
(Dieses ist nicht durch eine Satzungsänderung änderbar.)
6. Der Vorstand soll in der Regel monatlich tagen.
7. Die Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren und von den Vorstandsvorsitzenden zu unterzeichnen.

 

§ 7 Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand geleitet.
2. Zu den Rechten der Mitgliederversammlung gehört es, sich den Finanzhaushalt, sowie zukünftige Vorhaben des Vereins vortragen zu lassen.
3. Die Mitgliederversammlung dient dazu, dem Vorstand weitere Vorschläge über die zukünftige Gestaltung des Vereins vorzubringen, sowie über Satzungsangelegenheiten und bisherigen Aktionen zu beraten.
4. Zur Mitgliederversammlung wird von den Vorstandsvorsitzenden unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung mindestens vier Wochen vorher schriftlich eingeladen. Sie tagt so oft es erforderlich ist, in der Regel einmal im Jahr.
5. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens 30 % der Mitglieder sie unter Angabe von Gründen verlangen. Sie muss längstens fünf Wochen nach Eingang des Antrags auf schriftliche Berufung tagen.
6. Die Mitgliederversammlung ist nicht beschlussfähig.



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